Pflegefondsgesetz 2011‑2014: Zweckgebundene Bundeszuschüsse für Langzeitpflege
abgestimmt am 08.07.2011
Zusammenfassung
Das Pflegefonds‑Gesetz richtet einen Fonds ein, aus dem von 2011 bis 2014 jährlich zweckgebundene Zuschüsse an die Länder fließen, um die Langzeitpflege zu sichern, auszubauen und aufzubauen. Die Mittel werden nach einem Bevölkerungs‑Schlüssel verteilt und müssen für mobile, stationäre, teilstationäre, Kurzzeit‑ und alternative Wohnformen sowie Case‑/Care‑Management eingesetzt werden. Zusätzlich wird eine bundesweite Pflegedienstleistungsdatenbank geschaffen, deren Daten die Ausschüttung und Evaluation der Zuschüsse steuern.
einfache MehrheitXXIV08.07.2011
Gesetz
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Der Bund stellt den Ländern jährlich zweckgebundene Zuschüsse (100 Mio. € in 2011, steigend bis 235 Mio. € in 2014) zur Deckung von Mehraufwand in der Langzeitpflege bereit.
Die Zweckzuschüsse dürfen ausschließlich für mobile, stationäre, teilstationäre, Kurzzeit‑ und alternative Wohnformen sowie für Case‑/Care‑Management eingesetzt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.