Änderung der Anhänge I/II zum Übereinkommen über Edelmetallgegenstände
abgestimmt am 08.07.2011
Zusammenfassung
Der Ständige Ausschuss hat die Anhänge I und II des Übereinkommens über Edelmetallgegenstände geändert: neue Definitionen, strengere Vorgaben für Basis‑Metalle und klare Kennzeichnungsregeln. Die Änderungen treten sechs Monate nach Notifizierung in Kraft und verursachen keine zusätzlichen Kosten.
einfache MehrheitXXIV08.07.2011
Andere
Handel
Industrie
internationales Abkommen
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Die neuen Anhänge definieren klar, welche Metalle als Edelmetalle gelten und führen den Begriff „Multimetallgegenstand“ ein.
Es wird festgelegt, dass Basis‑Metalle und nicht‑metallische Teile nur verwendet werden dürfen, wenn sie deutlich vom Edelmetall zu unterscheiden sind und nicht zur Verstärkung dienen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.