Änderung des Anerkennungsrechts für religiöse Bekenntnisgemeinschaften
abgestimmt am 07.07.2011
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf modernisiert das Anerkennungsverfahren religiöser Bekenntnisgemeinschaften: Anträge und Bekanntmachungen werden künftig online veröffentlicht, Fristen bei Nachbesserungen werden flexibel gehandhabt und die Anerkennungsvoraussetzungen werden erweitert. Zusätzlich wird ein neues Verfahren zur Aufhebung einer bereits erteilten Anerkennung eingeführt.
einfache MehrheitXXIV07.07.2011
Gesetz
Religion
Schwerpunkte
Der Antrag auf Rechtspersönlichkeit wird jetzt per Bescheid des Bundesministers erteilt; Fristverlängerungen wegen Nachbesserungen werden gehemmt.
Alle Anträge, Versagungen und Aberkennungen werden künftig auf einer vom Kultusamt betriebenen Internet‑Homepage veröffentlicht.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.