Novelle des Ärztegesetzes 1998 – Umsetzung von EU‑Richtlinien und Regelungen zur Anerkennung ärztlicher Qualifikationen
abgestimmt am 16.06.2009
Zusammenfassung
Die 12. Ärztegesetz‑Novelle implementiert EU‑Richtlinien und bilaterale Abkommen, definiert Voraussetzungen für die ärztliche Berufsausübung und regelt die Anerkennung ausländischer ärztlicher Qualifikationen.
einfache MehrheitXXIV16.06.2009
Gesetz
Gesundheit
Schwerpunkte
Durch das neue § 3a wird die Umsetzung der EU‑Richtlinie 2005/36/EG, des Freizügigkeitsabkommens mit der Schweiz sowie weiterer EU‑Richtlinien in österreichisches Recht festgeschrieben.
§ 4 legt die allgemeinen (Staatsbürgerschaft, Eigenberechtigung, Vertrauenswürdigkeit, gesundheitliche Eignung, Deutschkenntnisse) und besonderen (medizinische Grundausbildung, Facharztausbildung, ggf. Zahnärztliche Qualifikation) Erfordernisse für die selbständige Ausübung des ärztlichen Berufs fest.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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