Strafgesetznovelle 2011 – Verschärfung von Straftaten gegen Kinder
abgestimmt am 06.12.2011
Zusammenfassung
Das Gesetz stärkt den Kinderschutz, indem es höhere Mindeststrafen für Gewalt gegen Unmündige einführt, neue Straftatbestände wie Grooming und das Betrachten kinderpornografischer Darbietungen schafft und die Möglichkeit erweitert, bestimmte schwere Straftaten im Ausland zu verfolgen.
einfache MehrheitXXIV06.12.2011
Gesetz
Strafrecht
junger Mensch
Schwerpunkte
Ein neuer Erschwerungsgrund wird eingeführt: Wenn ein Volljähriger Gewalt oder gefährliche Drohung gegen eine unmündige Person anwendet, wird die Strafe zusätzlich erschwert.
Für Taten gegen Unmündige, die unter Gewalt oder Drohung begangen wurden, wird eine Mindestfreiheitsstrafe von zwei Monaten bis zu einem Jahr eingeführt; bei höheren Höchststrafen steigen die Mindeststrafen weiter an (bis zu zwei Jahren).
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.