Sozialrechts‑Änderungsgesetz 2011 – umfassende Reform der Sozialversicherung
abgestimmt am 06.12.2011
Zusammenfassung
Das SRÄG 2011 bündelt Novellen zu den wichtigsten Sozialversicherungsgesetzen, führt einen neuen Anspruch auf berufliche Rehabilitation ein, überträgt Zuschussleistungen des Pensionsinstituts in die Höherversicherung und richtet den Hauptverband als zentrale Verbindungs‑ und Zugangsstelle für den EU‑Datenaustausch ein.
einfache MehrheitXXIV06.12.2011
Gesetz
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Ein neuer § 276e schafft einen Anspruch auf berufliche Rehabilitation für versicherte Personen, wenn sie die Voraussetzungen für eine Knappschaftspension erfüllen.
Zuschussleistungen und Anwartschaften des Pensionsinstituts für Verkehr und öffentliche Einrichtungen werden in die Höherversicherung übertragen; das Institut wird bis Ende 2014 aufgelöst.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.