OPCAT‑Umsetzung: Erweiterung der Volksanwaltschaft und Einrichtung eines Menschenrechtsbeirats
abgestimmt am 07.12.2011
Zusammenfassung
Das Gesetz erweitert die Volksanwaltschaft zu einem nationalen Präventionsmechanismus nach dem UN‑OPCAT und richtet einen Menschenrechtsbeirat ein, um Menschenrechte in Verwaltung, Haftanstalten und Behinderten‑Einrichtungen zu schützen. Es beinhaltet personelle Aufstockungen, neue Berichtspflichten und tritt am 1. Juli 2012 in Kraft.
2/3 MehrheitXXIV07.12.2011
Gesetz
Verfassung
Schwerpunkte
Die Volksanwaltschaft wird zum nationalen Präventionsmechanismus (NPM) nach OPCAT ausgebaut: Sie besucht regelmäßig Orte der Freiheitsentziehung, beobachtet Behörden und prüft Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.
Ein Menschenrechtsbeirat wird geschaffen, der die Volksanwaltschaft berät; seine Mitglieder (Vorsitzender, Stellvertreter + weitere) sind von Weisungen frei.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.