Regelung zur IKT‑Nutzung und -Kontrolle im Bundesdienst
abgestimmt am 08.07.2009
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert mehrere Bundesgesetze, um die private Nutzung von IKT im öffentlichen Dienst zu regeln und zugleich Kontrollmöglichkeiten des Dienstgebers zu begrenzen. Er definiert zulässige private Nutzung, legt gestufte Kontrollverfahren fest und schließt Beamte der Parlamentsdirektion aus.
einfache MehrheitXXIV08.07.2009
Gesetz
Informatik
Arbeitsrecht
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Der Begriff IKT wird definiert und umfasst sämtliche Hard‑ und Software, die für die elektronische Kommunikation und Datenverarbeitung im öffentlichen Dienst eingesetzt wird.
Die IKT‑Infrastruktur darf grundsätzlich nur für dienstliche Zwecke genutzt werden; eine eingeschränkte private Nutzung ist erlaubt, jedoch ohne Rechtsanspruch und nur unter Einhaltung von Verordnungen der Bundesregierung.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.