Einführung eines angepassten Vergütungsmechanismus für Politiker*innen

Zusammenfassung

Das Gesetz friert die Bezüge von PolitikerInnen bis Ende 2010 ein und legt fest, dass ab dem 1. Jänner 2011 jährlich ein Anpassungsfaktor, basierend auf Inflation oder Pensionsanpassung, angewendet wird.
2/3 Mehrheit XXIV 22.04.2009
Gesetz
Verfassung
direkt gewählte Kammer

Schwerpunkte

  • Ein jährlicher Anpassungsfaktor für Politikerbezüge wird bis zum 30. November ermittelt und im Amtsblatt veröffentlicht.
  • Der Anpassungsfaktor basiert auf dem niedrigeren Wert aus der Inflationsrate (Statistik Österreich) und dem Pensionsanpassungsfaktor des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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