Österreich‑Spanisches Abkommen über audiovisuelle Gemeinschaftsproduktionen
abgestimmt am 22.05.2013
Zusammenfassung
Das Abkommen regelt die Zusammenarbeit zwischen Österreich und Spanien bei der Produktion von Kinofilmen, Animations‑ und Dokumentarfilmen. Gemeinschaftsproduktionen werden wie nationale Filme behandelt, erhalten gleiche Förderungen und müssen bestimmte finanzielle und technische Beteiligungsgrenzen einhalten.
einfache MehrheitXXIV22.05.2013
Andere
Filmindustrie
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Gemeinschaftsproduktionen (Kinofilme, Animations‑ und Dokumentarfilme) gelten als gleichwertig zu nationalen Filmen und erhalten dieselben Förderungen.
Produzenten müssen über ausreichende technische, finanzielle und berufliche Qualifikationen verfügen und einen Sitz oder eine Niederlassung im Hoheitsgebiet eines Vertragsstaates besitzen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.