Ergänzung des Kulturabkommens um Artikel 7a für befristete Kulturgüter‑Leihen
abgestimmt am 16.10.2012
Zusammenfassung
Das Protokoll ergänzt das Kulturabkommen von 1975 um Artikel 7a, der die Grundlagen für ein zukünftiges Rahmenabkommen zum befristeten Leihverkehr von Kulturgütern zwischen Österreich und Mexiko festlegt.
einfache MehrheitXXIV16.10.2012
Andere
Kunst
Kulturpolitik
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Das Protokoll ergänzt das Kulturabkommen von 1975 um einen neuen Artikel 7a, der die Grundlagen für ein zukünftiges Rahmenabkommen zum befristeten Leihverkehr von Kulturgütern schafft.
Artikel 7a definiert Immunitätsgarantien für ausgeliehene Kulturgüter, legt eine verbindliche Rückgabeverpflichtung nach Ablauf der Ausstellungsdauer fest und bestimmt den Internationalen Gerichtshof als zuständige Instanz für Streitigkeiten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.