Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommens Österreich‑Hongkong an OECD‑Standard
abgestimmt am 16.10.2012
Zusammenfassung
Österreich und Hongkong passen ihr Doppelbesteuerungsabkommen an den neuen OECD‑Standard an. Das zweite Änderungsprotokoll erweitert die Informationspflicht, indem Namen und Anschriften von Personen übermittelt werden können, wenn diese bekannt sind. Finanzielle Belastungen für Österreich werden als nicht existent eingeschätzt.
einfache MehrheitXXIV16.10.2012
Andere
Steuerwesen
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Der bisherige Wortlaut des Informationsaustauschs wird durch eine neue Formulierung ersetzt, die es erlaubt, Namen und Anschriften von Personen zu übermitteln, sofern diese bekannt sind.
Durch die Anpassung erfüllt das Abkommen den aktuellen OECD‑Standard für steuerliche Transparenz und Amtshilfebereitschaft.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.