Bilateraler Vertrag Österreich‑Deutschland zur Bekämpfung von Schwarzarbeit
abgestimmt am 16.10.2012
Zusammenfassung
Der Staatsvertrag zwischen Österreich und Deutschland regelt die Zusammenarbeit der Zoll‑ und Finanzbehörden zur Bekämpfung grenzüberschreitender Schwarzarbeit und illegaler Leiharbeit. Er ermöglicht Informationsaustausch und gemeinsame Kontrollen, schließt jedoch Steuererhebung und Justizhilfe aus.
einfache MehrheitXXIV16.10.2012
Andere
internationales Abkommen
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
Der Vertrag schafft eine verbindliche Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen den österreichischen Finanzämtern und den deutschen Zollbehörden bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Leiharbeit.
Er erlaubt den Austausch von Informationen, Prüfungen und Amtshilfestellungen, schließt jedoch die Einbringung von Abgaben und justizielle Rechtshilfe aus.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.