Änderung des Österreich‑Schweizer Doppelbesteuerungsabkommens zur Umsetzung des OECD‑Standards für Informationsaustausch
abgestimmt am 16.10.2012
Zusammenfassung
Das Protokoll vom 4. Juni 2012 ergänzt das 1974 zwischen Österreich und der Schweiz geschlossene Doppelbesteuerungsabkommen, um die Informationsaustausch‑Bestimmungen an den neuen OECD‑Standard anzupassen. Es führt neue Formulierungen ein, die einen breiteren, aber zielgerichteten Austausch von Steuerinformationen ermöglichen, ohne zusätzliche Pflichten für Unternehmen zu schaffen. Das Protokoll gilt rückwirkend ab dem 1. März 2011.
einfache MehrheitXXIV16.10.2012
Andere
Steuerwesen
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Ziel des Protokolls ist die Angleichung des Doppelbesteuerungsabkommens an den aktuellen OECD‑Standard für steuerliche Transparenz.
Ziffer 2 Buchstabe b wird neu formuliert, um einen umfassenden, aber zielgerichteten Informationsaustausch zu ermöglichen und „fishing expeditions“ zu verhindern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.