Ergänzung des Österreich‑Albanien‑Kulturabkommens um Artikel 8a für Kulturgüterleihen
abgestimmt am 16.10.2012
Zusammenfassung
Das Protokoll ergänzt das Österreich‑Albanien‑Kulturabkommen um Artikel 8a, der zukünftige Leihgaben von Kulturgütern nur auf Basis eines noch zu verhandelnden Rahmenabkommens erlaubt. Das Rahmenabkommen soll Immunität, Rückgabe und internationale Gerichtsbarkeit regeln; es entstehen keine finanziellen oder sozialen Belastungen.
einfache MehrheitXXIV16.10.2012
Andere
Kunst
Kulturpolitik
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Das Protokoll fügt dem bestehenden Kulturabkommen einen neuen Artikel 8a hinzu, der die Grundlagen für zukünftige Leihgaben von Kulturgütern regelt.
Der neue Artikel 8a verlangt, dass jede Leihe von beweglichen Kulturgütern im Staatseigentum nur auf Basis eines später zu verhandelnden Rahmenabkommens erfolgen darf.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.