Digitale Ablieferungspflicht für periodische Online‑Medien
abgestimmt am 22.01.2009
Zusammenfassung
Das Gesetz ergänzt das Mediengesetz um eine digitale Ablieferungspflicht: Es definiert "Medieninhalte", legt fest, dass die Österreichische Nationalbibliothek periodische Online‑Medien sammelt und bei Bedarf von den Betreibern Datenlieferungen verlangt. Betreiber können die Nutzung für bis zu ein Jahr sperren; Kosten bis 250 € trägt der Betreiber, höhere Kosten übernimmt der Staat.
einfache MehrheitXXIV22.01.2009
Gesetz
Presse
Bibliothek
Informatik
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Ein neuer Begriff „Medieninhalte“ wird definiert: alles, was gedanklich in Wort, Schrift, Ton oder Bild vermittelt wird.
Für Websites, die keinen öffentlichen Meinungs‑ oder Informationsgehalt haben, muss nur Name/Firma und Sitz des Betreibers angegeben werden; weitere Angaben entfallen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.