Modernisierung des Heimarbeits‑ und Arbeitsverfassungsgesetzes
abgestimmt am 09.07.2009
Zusammenfassung
Der Entwurf modernisiert das Heimarbeitsgesetz, indem er überholte Institutionen abschafft, Melde‑ und Informationspflichten für Auftraggeber zusammenfasst und die Zuständigkeiten auf das Bundeseinigungsamt sowie den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz verlagert. Die Änderungen gelten ab 1. August 2009.
einfache MehrheitXXIV09.07.2009
Gesetz
Wirtschaft
Arbeitsrecht
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
Die Definition von Heimarbeiter und Auftraggeber bleibt unverändert; die bisherigen Definitionen für Zwischenmeister und Mittelpersonen werden gestrichen.
Auftraggeber müssen bei der erstmaligen Vergabe von Heimarbeit dem zuständigen Arbeitsinspektorat melden; die Meldung muss Name, Betriebsart, Anschrift, Fachorganisation, sowie Daten zu den Heimarbeitern enthalten und innerhalb einer Woche erfolgen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.