Protokoll zur Bekämpfung illegaler Waffenherstellung und -handels
abgestimmt am 04.07.2013
Zusammenfassung
Das Protokoll ergänzt das UN‑Übereinkommen gegen organisierte Kriminalität und verpflichtet die Staaten, illegale Herstellung und Handel mit Schusswaffen, Teilen und Munition zu kriminalisieren, Kennzeichnungs‑ und Lizenzpflichten einzuführen sowie einen internationalen Informations‑ und Kooperationsrahmen zu schaffen.
einfache MehrheitXXIV04.07.2013
Andere
Handel
Industrie
Strafrecht
Vereinte Nationen
internationales Abkommen
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Ziel des Protokolls ist die Förderung internationaler Zusammenarbeit, um die illegale Herstellung und den illegalen Handel mit Schusswaffen, Teilen und Munition zu verhindern, zu bekämpfen und zu beseitigen.
Die Vertragsstaaten müssen die Herstellung, den Handel und das Verändern von Kennzeichnungen als Straftaten definieren und strafbar machen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.