Zusammenfassung
Das neue Abkommen zwischen Österreich und Liechtenstein ersetzt alte Sozialversicherungsabkommen und erweitert den Anwendungsbereich der EU‑Verordnungen 883/2004 und 987/2009 auf Drittstaatsangehörige mit rechtmäßigem Wohnsitz in einem der beiden Länder.einfache Mehrheit XXIV 21.03.2013
Andere
soziale Sicherheit
internationales Abkommen
Schwerpunkte
- Das Abkommen ersetzt die alten bilateralen Sozialversicherungsabkommen, weil seit 2012 die EU‑Verordnungen 883/2004 und 987/2009 in Liechtenstein gelten.
- Drittstaatsangehörige, die in Österreich oder Liechtenstein ihren rechtmäßigen Wohnsitz haben, erhalten ab sofort die gleichen Koordinierungsrechte wie EU‑Bürger.
Reden
Dokumente (PDFs)
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