Staatsvertrag Österreich‑Liechtenstein zur grenzüberschreitenden Steuerzusammenarbeit
abgestimmt am 20.03.2013
Zusammenfassung
Das Abkommen regelt die nachträgliche Besteuerung von in Liechtenstein verwalteten Vermögen österreichischer Steuerpflichtiger durch eine Einmalzahlung, eine Quellensteuer von 25 % und spezielle Steuern für intransparente Strukturen. Es bietet bis zum 31. Mai 2014 die Möglichkeit einer freiwilligen Meldung, um die Einmalzahlung zu vermeiden, und sieht umfangreiche Kontrollen vor.
einfache MehrheitXXIV20.03.2013
Andere
Steuerwesen
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Nachversteuerung von in Liechtenstein verwalteten Vermögenswerten durch eine einmalige Zahlung (Einmalzahlung) von bis zu 500 Mio. €; bei Nicht‑Mitteilung wird die Zahlung automatisch erhoben.
Einführung einer Quellensteuer von 25 % auf Zinserträge, Dividenden, sonstige Einkünfte und Veräußerungsgewinne, die von liechtensteinischen Banken bzw. Treuhändern einbehalten und an Österreich weitergeleitet werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.