Risikoaverse Finanzgebarung von Bund, Ländern und Gemeinden

Zusammenfassung

Die Vereinbarung legt ein risikovermeidendes Finanzmanagement für Bund, Länder und Gemeinden fest, verbietet spekulative Transaktionen, führt verpflichtende Berichtspflichten und Sanktionen bis zu 15 % des betroffenen Nominalwertes ein.
einfache Mehrheit XXIV 22.02.2013
Andere
Gliedstaat
Föderalismus

Schwerpunkte

  • Die Finanzgebarung des Staates muss risikoavers ausgerichtet sein; vermeidbare Risiken wie offene Fremdwährungspositionen oder Derivate ohne zugrunde liegendes Grundgeschäft sind zu vermeiden.
  • Alle Gebietskörperschaften müssen jährlich bis zum 31. Mai detaillierte Berichte über neue Transaktionen und den Schuldenstand an das Koordinationskomitee übermitteln.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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