Zusammenfassung
Die Vereinbarung legt ein risikovermeidendes Finanzmanagement für Bund, Länder und Gemeinden fest, verbietet spekulative Transaktionen, führt verpflichtende Berichtspflichten und Sanktionen bis zu 15 % des betroffenen Nominalwertes ein.einfache Mehrheit XXIV 22.02.2013
Andere
Gliedstaat
Föderalismus
Schwerpunkte
- Die Finanzgebarung des Staates muss risikoavers ausgerichtet sein; vermeidbare Risiken wie offene Fremdwährungspositionen oder Derivate ohne zugrunde liegendes Grundgeschäft sind zu vermeiden.
- Alle Gebietskörperschaften müssen jährlich bis zum 31. Mai detaillierte Berichte über neue Transaktionen und den Schuldenstand an das Koordinationskomitee übermitteln.
Dokumente (PDFs)
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im Titel verlinkt.