Novelle des KAKuG – Klarstellung von Leitungsfunktionen, Ethik‑ und Entlassungsregelungen
abgestimmt am 18.11.2009
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert das Krankenanstaltengesetz: er strukturiert Anstalttypen neu, trennt ärztliche und zahnärztliche Leitungsaufgaben, erweitert die Aufgaben der Ethikkommission und führt einen umfassenden Entlassungsbrief ein.
einfache MehrheitXXIV18.11.2009
Gesetz
Gesundheit
Arbeitsrecht
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Die bisherige Aufzählung von Anstalttypen wird neu strukturiert: Schwerpunkt‑Krankenanstalten, Pflegeanstalten, Sanatorien und selbständige Ambulatorien bleiben erhalten; Genesungs‑ und Gebäranstalten fallen weg.
Für Schwerpunkt‑Krankenanstalten müssen Einrichtungen für Anästhesiologie, Hämodialyse, Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Physikalische Medizin, Intensivpflege und Zahnheilkunde vorhanden sein; die Betreuung erfolgt durch Fachärzte bzw. Zahnärzte des jeweiligen Sonderfachs.
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