Novelle zur Optimierung des Klima‑ und Energiefonds
abgestimmt am 11.03.2009
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert das Klima‑ und Energiefondsgesetz, um die Organisationsstruktur zu vereinfachen: Das Präsidium besteht aus zwei Ministerien, die Geschäftsführung kann bis zu zwei Direktoren haben, der Expertenbeirat wird vom Präsidium bestellt und kann flexibel Aufgaben übernehmen, und vor Richtlinienbeschlüssen ist die Zustimmung des Finanzministers nötig.
einfache MehrheitXXIV11.03.2009
Gesetz
Umwelt
Schwerpunkte
Der Fonds wird nach außen durch die Geschäftsführung vertreten; werden zwei Geschäftsführer bestellt, unterschreiben sie gemeinsam für den Fonds.
Das Präsidium besteht aus dem Bundesminister für Land‑ und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sowie dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie (bzw. deren Vertretungen).
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