EU‑Finanzstrafvollstreckungsgesetz – Vollstreckung von Geldstrafen in der EU
abgestimmt am 26.02.2009
Zusammenfassung
Das EU‑Finanzstrafvollstreckungsgesetz regelt die Anerkennung und Durchsetzung von Geldstrafen und Geldbußen, die von Finanz‑ oder Zollbehörden anderer EU‑Staaten erlassen wurden. Es definiert Zuständigkeiten, notwendige Unterlagen und Gründe, warum eine Vollstreckung abgelehnt werden kann.
einfache MehrheitXXIV26.02.2009
Gesetz
Strafrecht
Europäische Union
Schwerpunkte
Die Vollstreckung einer ausländischen Entscheidung ist nur zulässig, wenn eine vollständige Bescheinigung und eine beglaubigte Abschrift vorliegen.
Vollstreckung wird verweigert, wenn der Bestrafte weder Vermögen noch Einkommen hat, bereits in Österreich verurteilt wurde oder die Geldstrafe nach österreichischem Recht nicht strafbar wäre.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.