EU‑Polizeikooperationsgesetz – Rahmen für die polizeiliche Zusammenarbeit mit EU und Europol
abgestimmt am 19.11.2009
Zusammenfassung
Das EU‑Polizeikooperationsgesetz schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Zusammenarbeit der österreichischen Sicherheitsbehörden mit anderen EU‑Staaten und Europol. Es definiert Aufgaben, Datenflüsse, Haftungsregelungen und Kontrollinstanzen und tritt am 1. Januar 2010 in Kraft.
einfache MehrheitXXIV19.11.2009
Gesetz
Informatik
öffentliche Sicherheit
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Der Anwendungsbereich des Gesetzes umfasst sämtliche polizeiliche Kooperationen mit EU‑Mitgliedstaaten und Europol; zentrale Begriffsbestimmungen, Haftungsregeln und das Verhältnis zu anderen Rechtsakten werden festgelegt.
Die Nationale Europol‑Stelle ist für den Zugriff auf das Europol‑Informationssystem, die Koordination von Anfragen, das Entsenden von Verbindungsbeamten und die Weiterleitung von Ersuchen an nationale Stellen zuständig.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.