Modernisierung des Patentrechts und Einrichtung eines Biopatent‑Monitoring‑Komitees
abgestimmt am 18.11.2009
Zusammenfassung
Das Gesetz modernisiert das österreichische Patentrecht: Das Patentamt erhält Teilrechtsfähigkeit für neue Service‑Leistungen, ein Biopatent‑Monitoring‑Komitee wird eingerichtet und zahlreiche Fristen sowie Gebühren im Patent‑, Gebrauchsmuster‑ und Markenrecht werden angepasst.
einfache MehrheitXXIV18.11.2009
Gesetz
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Das Patentamt erhält Teilrechtsfähigkeit und darf nun Service‑ und Informationsleistungen (z. B. Auskünfte, statistische Auswertungen, Schutzrechtsrecherchen) auf privatrechtlicher Basis anbieten.
Ein Biopatent‑Monitoring‑Komitee wird geschaffen, das die Umsetzung der EU‑Richtlinie zu biotechnologischen Patenten prüft und alle drei Jahre dem Nationalrat Bericht erstattet (erstes Reporting bis 30.06.2012).
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.