Das GeoDIG legt den rechtlichen Rahmen für den Aufbau einer österreichischen Geodateninfrastruktur fest, die auf der EU‑Richtlinie INSPIRE basiert. Öffentliche Stellen müssen Metadaten bereitstellen, Daten interoperabel machen und Netzdienste anbieten; dabei können Zugangsbeschränkungen aus Sicherheits- oder Datenschutzgründen gelten.
einfache MehrheitXXIV29.01.2010
Gesetz
Umwelt
Informatik
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Ziel ist die Schaffung eines gesetzlichen Rahmens für den Auf‑ und Ausbau einer Geodateninfrastruktur, die sich an der EU‑Richtlinie INSPIRE orientiert und für alle elektronischen Geodatensätze mit Bezug zum Staatsgebiet gilt.
Öffentliche Geodatenstellen müssen Metadaten erstellen, die Interoperabilität ihrer Geodatensätze sicherstellen und Netzdienste (Suche, Darstellung, Download, Transformation, Abruf) bereitstellen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.