Umsetzung der EU‑Richtlinie 2007/44/EG für qualifizierte Beteiligungen im Finanzsektor
abgestimmt am 26.02.2009
Zusammenfassung
Das Gesetz passt österreichische Finanzgesetze an die EU‑Richtlinie 2007/44/EG an: neue Anzeigepflichten und einheitliche Prüfverfahren für qualifizierte Beteiligungen an Banken, Wertpapierfirmen und Versicherungen; Schwellenwert von 30 %; Einführung einer kapitalanlageorientierten Lebensversicherung.
einfache MehrheitXXIV26.02.2009
Gesetz
Finanzwesen
Versicherungswesen
Schwerpunkte
Ein neues Melde‑ und Prüfverfahren für qualifizierte Beteiligungen an Kreditinstituten wird eingeführt (Anzeige bei der FMA, Frist von max. 60 Arbeitstagen, Möglichkeit des Bescheids mit Auflagen).
Entsprechende Anzeigepflichten und Bewertungs‑kriterien für Wertpapierfirmen werden analog zu § 20 geregelt (Schwellen von 30 % statt 33 %).
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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