Ergänzung des Informationsrechts für Bundeskanzler und Verkehrsministerin im KommAustria‑Gesetz
abgestimmt am 10.12.2009
Zusammenfassung
Das Gesetz ergänzt das KommAustria‑Gesetz um ein Informationsrecht des Bundeskanzlers über den Bundeskommunikationssenat, erweitert die Berichtspflicht der Verkehrsministerin gegenüber Telekom‑ und Post‑Kontrollkommissionen und legt das Inkrafttreten zum 1. Jänner 2010 fest.
einfache MehrheitXXIV10.12.2009
Gesetz
Hörfunk
Fernsehen
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
Der Bundeskanzler erhält das Recht, sich über sämtliche Gegenstände der Geschäftsführung des Bundeskommunikationssenats zu unterrichten.
Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird befugt, sich über die Geschäftsführung der Telekom‑Control‑Kommission, des Postsenats der Telekom‑Control‑Kommission sowie der Post‑Control‑Kommission zu unterrichten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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