DSG‑Novelle 2010: Erweiterte Pflichten, Videoüberwachung und stärkere Aufsicht
abgestimmt am 10.12.2009
Zusammenfassung
Das Gesetz ändert das Datenschutzgesetz 2000 und das Sicherheitspolizeigesetz. Es führt neue Definitionen, ein Videoüberwachungskapitel und ein umfassendes Melde‑ sowie Registerverfahren ein. Die Datenschutzkommission erhält erweiterte Kontroll- und Sanktionsbefugnisse.
einfache MehrheitXXIV10.12.2009
Gesetz
Informatik
Verfassung
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Ein neuer Abschnitt über Videoüberwachung wird eingeführt, der allgemeine Grundsätze, Protokollierungs‑ und Löschpflichten, Meldepflicht sowie Kennzeichnungspflichten regelt.
Die Begriffe Auftraggeber, Dienstleister, Datenverwendung, Verarbeiten und Übermitteln werden neu definiert, um die Verantwortlichkeiten klarer zu fassen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.