Einrichtung eines Unterrichtungsrechts des Wirtschaftsministers für die Energie‑Control Kommission
abgestimmt am 21.04.2010
Zusammenfassung
Der Gesetzesentwurf fügt § 19a ein und gibt dem Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend das Recht, über die Geschäftsführung der Energie‑Control Kommission informiert zu werden. Ziel ist die Umsetzung einer verfassungsrechtlich geforderten Aufsicht, ohne finanzielle Belastungen zu erzeugen.
2/3 MehrheitXXIV21.04.2010
Gesetz
Energie
Verfassung
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend erhält das Recht, sich über alle Gegenstände der Geschäftsführung der Energie‑Control Kommission zu unterrichten.
Die Kompetenzdeckungsklausel in § 1 wird erweitert, sodass auch Änderungen des E‑RBG von der verfassungsrechtlichen Grundlage erfasst werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.