Novelle 2009: Modernisierung der Sozialversicherung – neue Richtlinien, e‑card‑Pflicht, Altersgrenze & Anlageverbot
abgestimmt am 10.12.2009
Zusammenfassung
Das 4. SRÄG‑2009 modernisiert das österreichische Sozialversicherungssystem: Es führt neue Richtlinien zur kosteneffizienten Verschreibung, verpflichtet Krankenanstalten zur Nutzung der e‑card, legt eine Altersgrenze von 70 Jahren für Vertragsärzt*innen fest und verbietet Aktien‑/Fondsanlagen bei Versicherungsträgern.
einfache MehrheitXXIV10.12.2009
Gesetz
soziale Sicherheit
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
Der Hauptverband muss neue Richtlinien zur ökonomischen Verschreibung von Heilmitteln erlassen; dabei ist er den Weisungen des Bundesministers für Gesundheit unterstellt.
Krankenanstalten sind verpflichtet, die e‑card und die zugehörige Infrastruktur nach technischer Verfügbarkeit zu nutzen und im Zweifel die Identität der Patient*innen zu prüfen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.