AVOG 2010 – Neuordnung der Zuständigkeiten in der Abgabenverwaltung
abgestimmt am 11.12.2009
Zusammenfassung
Das Bundesgesetz AVOG 2010 vereinheitlicht die Zuständigkeitsregeln der österreichischen Finanz‑ und Zollverwaltung, führt klare Begriffe für Wohnsitz‑, Betriebs‑ und Lagefinanzamt ein und erlaubt Delegierung von Aufgaben. Es wirkt als Rahmen für zahlreiche Änderungen in anderen Steuergesetzen und spart jährlich rund 1,5 Mio. € Verwaltungsaufwand.
einfache MehrheitXXIV11.12.2009
Gesetz
Steuerwesen
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
Der Antrag führt die Möglichkeit ein, dass eine Abgabenbehörde einer anderen mit einem Delegierungsbescheid Aufgaben zur Erhebung einer Abgabe übertragen kann, sofern keine überwiegenden Interessen entgegenstehen.
Die Zuständigkeit einer Abgabenbehörde endet, sobald eine andere Behörde von den Voraussetzungen Kenntnis erlangt; bis dahin können Anträge noch bei der bisherigen Behörde eingereicht werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.