Novelle zur Stärkung der Banken‑Liquidität, elektronischen Meldung und Teil‑Einziehung von Partizipationskapital
abgestimmt am 11.12.2009
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf führt neue Regelungen zur einheitlichen Anwendung interner Modelle, zur verpflichtenden elektronischen Meldung an Aufsichtsbehörden und zu flexibleren Teil‑Einziehungen von Partizipationskapital ein. Gleichzeitig verlängert er die Übergangs‑Floors für Eigenmittel bis 2011 und senkt Verwaltungsaufwand um rund 438 000 € jährlich.
einfache MehrheitXXIV11.12.2009
Gesetz
Finanzwesen
Schwerpunkte
Ein neuer § 21h sorgt dafür, dass ein übergeordnetes Kreditinstitut und seine nachgeordneten Institute interne Modelle gemeinsam und einheitlich anwenden können; die FMA überwacht dabei die Einhaltung der Bewilligungsvoraussetzungen.
Durch § 73a wird die elektronische Übermittlung von Meldungen, Anzeigen und Unterrichtungen an die FMA (und über diese an die OeNB) verbindlich vorgeschrieben, wobei technische Mindestanforderungen und einheitliche Gliederungen gelten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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