Anpassung der Abfalllisten (Anhang VIII/IX) des Basler Übereinkommens – Entscheidung VI/35 & VII/19
abgestimmt am 11.03.2009Zusammenfassung
Das Dokument legt das Verfahren zur Überprüfung und Anpassung der Abfalllisten des Basler Übereinkommens fest und führt mehrere neue Positionen in den Anhängen VIII und IX ein, darunter verbrauchte Aktivkohle, ausgediente Kraftfahrzeuge und PVC‑ummantelte Kabel.einfache Mehrheit XXIV 11.03.2009
Andere
Abfall
Abfallwirtschaft
internationales Abkommen
Schwerpunkte
- Ein standardisiertes Verfahren zur Einreichung, Prüfung und Veröffentlichung von Anträgen zur Änderung der Abfalllisten wird eingeführt.
- Die folgenden neuen Positionen werden in die Listen aufgenommen: B2060 (verbrauchte Aktivkohle), B1250 (ausgediente Kraftfahrzeuge), B1010 (Chromschrott), B3035 (Textil‑Bodenbeläge/Teppiche), B1031 (Metall‑ und Legierungsabfälle), A3200 (bituminöse Materialien mit Teer), B2130 (bituminöse Materialien ohne Teer), B3065 (Speiseöle/Fette) und B3010 (neue Formulierung für PFA/MFA).
Abstimmung
Dafür
SPÖ
(57) ÖVP
(51) FPÖ
(34) BZÖ
(21)
Dagegen
GRÜNE
(20)Abstimmung
SPÖ
(57)
ÖVP
(51)
FPÖ
(34)
BZÖ
(21)
GRÜNE
(20)
Referenziert in
Reden
Dokumente (PDFs)
13 Entscheidung VII 19; französische Sprachfassung
06 Entscheidung VI 35; französische Sprachfassung
11 Entscheidung VII 19; chinesische Sprachfassung
04 Entscheidung VI 35; chinesische Sprachfassung
10 Entscheidung VII 19 arabische Sprachfassung
12 Entscheidung VII 19; englische Sprachfassung
14 Entscheidung VII 19; russische Sprachfassung
15 Entscheidung VII 19; spanische Sprachfassung
03 Entscheidung VI 35 arabische Sprachfassung
05 Entscheidung VI 35; englische Sprachfassung
07 Entscheidung VI 35; russische Sprachfassung
08 Entscheidung VI 35; spanische Sprachfassung
09 Entscheidung VII 19; deutsche Übersetzung
02 Entscheidung VI 35; deutsche Übersetzung
Vertragstext
Materialien
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