Einmalige Bedarfszuweisung von 11,473 Mio. € an Gemeinden (2010)
abgestimmt am 24.02.2010
Zusammenfassung
Der Bundesgesetz-Entwurf führt 2010 eine einmalige finanzielle Zuweisung von 11,473 Mio. € an die österreichischen Gemeinden ein, um Belastungen durch Getränkesteuer‑Rückzahlungen auszugleichen; finanziert wird das über einen Vorwegabzug bei der Körperschaftsteuer.
einfache MehrheitXXIV24.02.2010
Gesetz
Steuerwesen
Finanzausgleich
Schwerpunkte
Der Bund gewährt im Jahr 2010 eine einmalige Bedarfszuweisung von insgesamt 11,473 Mio. € an die Gemeinden, um deren Haushaltsgleichgewicht nach den Belastungen durch Getränkesteuer‑Rückzahlungen zu sichern.
In § 8 Abs. 2 wird definiert, dass vom Reinertrag der Abgaben verschiedene Beträge (Umsatzsteuer‑Ausgaben für Gesundheits‑/Sozialbeihilfen, 7,25 Mio. € für Gesundheitsförderung, Tabaksteuern an Krankenkassen, 14,5 Mio. € Kfz‑Steuer und 11,473 Mio. € Körperschaftsteuer) abzuziehen sind, bevor das Nettoaufkommen ermittelt wird.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.