Novelle 2010: Reform von Unterbringungs‑, Heimaufenthalts‑ und Strafvollzugsgesetz
abgestimmt am 24.02.2010
Zusammenfassung
Die Novelle 2010 modernisiert das Unterbringungs‑, Heimaufenthalts‑ und Strafvollzugsgesetz: Sie ersetzt den Begriff „Anstalt“ durch „psychiatrische Abteilung“, reduziert die ärztliche Doppeluntersuchung, verlagert die Patientenvertretung auf Vereine und führt neue Fristen sowie eine Generalklausel für sonstige Rechte ein.
einfache MehrheitXXIV24.02.2010
Gesetz
Gerichtswesen
Schwerpunkte
Alle Bezeichnungen „Anstalt“ werden durch den neutraleren Begriff „psychiatrische Abteilung“ ersetzt, um der Dezentralisierung der Psychiatrie gerecht zu werden.
Für die Aufnahme reicht ein erstes ärztliches Zeugnis aus; ein zweites Zeugnis wird nur auf Verlangen des Patienten, seines Vertreters oder des Erstuntersuchers erstellt – spätestens am Vormittag des nächsten Werktags.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.