Erweiterung von Befugnissen bei Marktstörungen und Einführung von Verfall/Beschlagnahme
abgestimmt am 25.03.2010
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert das Marktordnungsgesetz 2007, erweitert die Befugnisse des Bundesministers bei Marktstörungen und führt einen neuen § 30a ein, der Verfall und Beschlagnahme von Waren ermöglicht; zudem wird die Getreide‑Überwachungsverordnung bis zum 31. Juli 2010 beibehalten.
einfache MehrheitXXIV25.03.2010
Gesetz
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
Der Bundesminister für Land‑ und Forstwirtschaft kann bei Marktstörungen per Verordnung schnelle und effiziente Maßnahmen erlassen, wobei auf rasches Wirksamwerden, effizienten Mitteleinsatz und einfache Handhabung geachtet werden muss.
Ein neuer § 30a erlaubt der Bezirksverwaltungsbehörde, bei Verstößen gegen das Marktordnungsrecht Waren zu verfallen oder zu beschlagnahmen; betroffene Parteien können dagegen Berufung einlegen.
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