Sozialversicherungs‑Änderungsgesetz 2010 – Erweiterung der Notstandshilfe
abgestimmt am 07.07.2010
Zusammenfassung
Das SVÄG 2010 stärkt die soziale Absicherung von Langzeitarbeitslosen, indem es Mindestsicherungs‑Elemente in die Notstandshilfe einführt und das Antragsverfahren digitalisiert. Gleichzeitig werden neue Regelungen zur Einkommensanrechnung und zu Ergänzungsbeträgen festgelegt.
einfache MehrheitXXIV07.07.2010
Gesetz
Sozialpolitik
Arbeitslosenversicherung
Schwerpunkte
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld gilt rückwirkend ab dem Tag der Arbeitslosigkeit, wenn die Geltendmachung innerhalb von zehn Tagen nach Eintritt erfolgt oder am ersten Werktag nach einem Wochenende/Feiertag.
Personen, die wegen Anrechnung des Partnereinkommens keine Notstandshilfe erhalten, behalten Anspruch auf Kranken‑ und Pensionsversicherung für die Dauer der übrigen Voraussetzungen.
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