Novelle des Tierschutzgesetzes – Klarere Zuständigkeiten, Hundetrainings‑Regelung und neue Tierschutz‑Gremien
abgestimmt am 09.07.2010
Zusammenfassung
Das Gesetz ändert das Tierschutzgesetz, um Zuständigkeiten bei Bewilligungen zu klären, eine Verordnungsermächtigung für Hundetraining einzuführen, verpflichtende Hunde‑Meldepflichten zu schaffen und neue Gremien zur Beratung und Koordination einzurichten.
einfache MehrheitXXIV09.07.2010
Gesetz
Gliedstaat
Tierschutz
Tiermedizin
Schwerpunkte
Klare Zuständigkeitsregelung: Die Behörde, in deren Sprengel die Tierhaltung, -mitwirkung oder -verwendung stattfindet, ist für die Erteilung von Bewilligungen zuständig.
Einrichtung einer Verordnungsermächtigung, mit der der Bundesminister für Gesundheit detaillierte Regeln für Ausbildung und Verhaltenstraining von Hunden festlegen kann.
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