Europäisches Übereinkommen über die wichtigsten inneren Wasserstraßen internationalen Gewichts (SMVP)
abgestimmt am 16.06.2010
Zusammenfassung
Das Übereinkommen legt ein koordiniertes Netzwerk von Binnenwasserstraßen (E‑Wasserstraßen) und zugehörigen Häfen fest, definiert technische Mindeststandards und regelt das Inkrafttreten nach Hinterlegung von Ratifikationsurkunden.
einfache MehrheitXXIV16.06.2010
Andere
internationales Abkommen
See- und Binnenschiffsverkehr
Schwerpunkte
Das Abkommen definiert das "E‑Wasserstraßennetz" als ein koordiniertes Netzwerk von Binnenwasserwegen und zugehörigen Häfen, das von den Vertragsparteien im Rahmen ihrer nationalen Programme umgesetzt werden soll.
Technische und betriebliche Mindestanforderungen (Klassen IV‑VII, Tiefgang ≥ 2,80 m, Brückendurchfahrtshöhe bis zu 9,10 m) werden festgelegt, um den Container- und Ro‑Ro‑Verkehr zu ermöglichen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.