Übereinkommen des Europarates zur Vermeidung von Staatenlosigkeit bei Staatennachfolge
abgestimmt am 08.07.2010
Zusammenfassung
Das Europarats‑Übereinkommen von 2006 verpflichtet Staaten, bei einer Staatennachfolge Personen vor Staatenlosigkeit zu schützen. Es legt fest, dass betroffene Personen das Recht auf die Staatsangehörigkeit eines beteiligten Staates haben und definiert Pflichten für Nachfolgs‑ und Vorgängerstaaten.
einfache MehrheitXXIV08.07.2010
Andere
Europarat
Staatsangehöriger
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Das Übereinkommen definiert zentrale Begriffe wie Staatennachfolge, betroffene Person, gewöhnlicher Aufenthalt und Staatenlosigkeit, um die nachfolgenden Regelungen eindeutig zu machen.
Jede Person, die zum Zeitpunkt der Staatennachfolge die Staatsangehörigkeit des Vorgängerstaates hatte und dadurch Gefahr läuft, staatenlos zu werden, hat das Recht auf die Staatsangehörigkeit eines der betroffenen Staaten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.