Zusammenfassung
Der Entwurf ändert die Strafprozessordnung: Er erweitert Polizeibefugnisse bei Gefahr im Verzug, ermöglicht Video‑Vernehmungen außerhalb des Zuständigkeitsbereichs und führt eine neue Sicherheitsleistung ein, um das Verfahren, Geldstrafen und Opferentschädigungen zu sichern. Die Regelungen gelten seit dem 1. August 2010.einfache Mehrheit XXIV 09.07.2010
Gesetz
Strafrecht
Schwerpunkte
- Die Kriminalpolizei darf Verdächtige ohne richterliche Anordnung sofort vorführen, wenn Gefahr im Verzug besteht oder der Beschuldigte auf frischer Tat erwischt wurde.
- Zeugen und Beschuldigte, die sich außerhalb des Sprengels von Staatsanwaltschaft oder Gericht befinden, können per Video‑Konferenz vernommen werden.
Reden
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.