Sozialversicherungsabkommen zwischen Österreich und UNIDO (2010)
abgestimmt am 20.05.2010
Zusammenfassung
Das Abkommen regelt die soziale Sicherheit von UNIDO‑Angestellten in Österreich: Sie können sich bei Beginn oder nach drei Jahren Beschäftigung in die österreichische Sozial- und Arbeitslosenversicherung einschreiben, Beiträge selbst zahlen und erhalten bei Aufnahme in den UNIDO‑Pensionsfonds eine Rückerstattung ihrer österreichischen Pensionsbeiträge.
einfache MehrheitXXIV20.05.2010
Andere
Vereinte Nationen
soziale Sicherheit
internationales Abkommen
Schwerpunkte
UNIDO‑Angestellte können sich bei Beginn ihrer Tätigkeit oder nach drei Jahren ununterbrochener Beschäftigung in die österreichische Sozial- und Arbeitslosenversicherung einschreiben.
Die Versicherung wirkt wie eine Pflichtversicherung, endet mit dem Ende des UNIDO‑Dienstverhältnisses oder bei Entsendung ins Ausland von mehr als drei Monaten, kann aber durch schriftliche Erklärung aufrechterhalten werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.