Novelle zum Schulunterrichtsgesetz – Qualitäts‑ und Prüfungsreform
abgestimmt am 17.06.2010
Zusammenfassung
Das Gesetz modernisiert das Schulunterrichtsgesetz: Es erweitert die Kriterien für Unterrichtsmittel, führt ein Gutachterkommissions‑Verfahren und ein abgekürztes Verfahren ein, sowie eine neue Struktur für abschließende Prüfungen.
einfache MehrheitXXIV17.06.2010
Gesetz
Bildung
Organisation des Unterrichtswesens
Schwerpunkte
Die Anforderungen an Unterrichtsmittel werden erweitert: Sie müssen nun nicht nur dem Lehrplan entsprechen, sondern auch den Bildungsstandards und der Kompetenzorientierung der jeweiligen Schulart. Zudem muss ihre Anschaffung wirtschaftlich und sparsam sein.
Ein Gutachterkommissions‑Verfahren wird eingeführt, das vor der Eignungs‑ und Wirtschaftlichkeitsprüfung von Unterrichtsmitteln ein Gutachten erstellt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.