Waffengesetz‑Novelle 2010: Neue Waffenkategorien, Registrierungs‑ und Sicherheitsvorschriften
abgestimmt am 16.06.2010
Zusammenfassung
Die Waffengesetz‑Novelle 2010 teilt Schusswaffen in vier Kategorien ein, führt eine Registrierungspflicht für Kategorie C/D ein, verschärft Auflagen zur sicheren Verwahrung und legt Meldepflichten bei Verlust oder Diebstahl fest.
einfache MehrheitXXIV16.06.2010
Gesetz
Informatik
öffentliche Sicherheit
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Der neue § 16a verpflichtet Waffen- und Munitionsbesitzer, ihre Gegenstände sicher zu verwahren; das Innenministerium kann dazu nähere Verordnungen erlassen.
Für Schusswaffen der Kategorien C und D gilt eine Registrierungspflicht innerhalb von sechs Wochen nach Erwerb; die Registrierung erfolgt über einen ermächtigten Gewerbetreibenden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.