Novelle des Apothekerkammergesetzes – Vertrauensentzug, Mandatszahlen & Funktionsperioden
abgestimmt am 09.07.2010
Zusammenfassung
Die Novelle des Apothekerkammergesetzes 2001 erweitert den Vertrauensentzug auf Präsidenten und Vizepräsidenten von Landesgeschäftsstellen, vereinheitlicht die Berechnung der Mandatszahlen im Abteilungsausschuss nach reiner Mitgliederzahl und verschiebt den Beginn der Funktionsperioden auf den 1. Juli. Alle Änderungen gelten ab dem 1. Jänner 2011.
einfache MehrheitXXIV09.07.2010
Gesetz
Wahl
Apotheke
Schwerpunkte
Ein Vertrauensentzug kann nun auch Präsidenten und Vizepräsidenten von Landesgeschäftsstelle entzogen werden; dafür ist eine Zweidrittelmehrheit in den jeweiligen Gremien nötig.
Bei der Wahl des Präsidenten einer Landesgeschäftsstelle muss das Mitglied die persönliche Eignung zur Leitung einer Apotheke besitzen, sofern nicht mindestens ein Mitglied jeder Abteilung diese Voraussetzung erfüllt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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