Österreichisch-deutsches Abkommen zum vorübergehenden Aufenthalt von Streitkräften
abgestimmt am 10.07.2009
Zusammenfassung
Das österreichisch-deutsche Streitkräfteaufenthaltsabkommen regelt den vorübergehenden Aufenthalt von Soldaten und zivilem Begleitpersonal beider Länder, wenn mehr als etwa 150 Personen für mehrere Tage im anderen Staat eingesetzt werden. Es stützt sich auf das PfP‑Truppenstatut und ergänzt dieses um Bestimmungen zu Gesundheit, Umweltschutz, Telekommunikation und Verkehr.
einfache MehrheitXXIV10.07.2009
Andere
Verteidigung
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Das Abkommen schafft einen rechtlichen Rahmen für den vorübergehenden Aufenthalt von mehr als 150 Soldaten beider Länder.
Einreise, Aufenthalt und Ausreise richten sich grundsätzlich nach dem PfP‑Truppenstatut, sofern das Abkommen nichts anderes bestimmt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.