Bundesgesetz zur Vermeidung der Doppelbesteuerung gegenüber Gebieten ohne Völkerrechtssubjektivität
abgestimmt am 07.07.2010
Zusammenfassung
Das DBG ermöglicht dem Finanzminister, Verordnungen zu erlassen, die Doppelbesteuerungen von Personen und Unternehmen in Österreich mit Einkünften aus Gebieten ohne staatlichen Status verhindern.
einfache MehrheitXXIV07.07.2010
Gesetz
Steuerwesen
Schwerpunkte
Der Bundesminister für Finanzen kann gemeinsam mit dem Minister für europäische und internationale Angelegenheiten Verordnungen erlassen, die bestimmte Steuergegenstände von der österreichischen Steuerpflicht ausnehmen oder ausländische Steuern anrechnen.
Betroffene Personen können innerhalb von drei Jahren ein Verständigungsverfahren bei der zuständigen Behörde beantragen, wenn sie glauben, dass eine Maßnahme zu einer nicht durch die Verordnung gedeckten Doppelbesteuerung führen könnte.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.