Erweiterung des Finanzsicherheiten‑Gesetzes um Kreditforderungen
abgestimmt am 20.10.2010
Zusammenfassung
Das Gesetz erweitert das Finanzsicherheiten‑Gesetz, indem es Kreditforderungen – ausgenommen solche von Verbrauchern und kleinen Unternehmen – als zulässige Finanzsicherheit definiert und den Anwendungsbereich auf juristische Personen sowie Einzelunternehmer ausweitet. Die Änderungen setzen die EU‑Richtlinie 2009/44/EG um und treten am 30. Juni 2011 in Kraft.
einfache MehrheitXXIV20.10.2010
Gesetz
Finanzwesen
Schwerpunkte
Der Begriff „Finanzsicherheit“ wird um Kreditforderungen erweitert; Forderungen von Verbrauchern und kleinen Unternehmen bleiben ausgenommen.
Der Anwendungsbereich wird auf juristische Personen, Einzelunternehmer und Personengesellschaften ausgedehnt, sofern die Gegenpartei ein Finanzmarktteilnehmer ist.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.